"Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediator*innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben."
§1 Mediationsgesetz
Mediation
Mediation ist ein nicht-öffentliches, freiwilliges und strukturiertes Verfahren, das zur Lösung verschiedener Konflikte zum Einsatz kommen kann. Die Einsatzbereiche sind hier sehr vielfältig, da Konflikte ja auch in sehr unterschiedlichen Kontexten auftreten können. Dies können zum Beispiel Themen im familiären und privaten Bereich sein im Rahmen von Trennung, Scheidung, Erbschaft oder auch Nachbarschaft. Aber auch in der Berufs- und Arbeitswelt z.B. bei Konflikten im Team oder mit Vorgesetzten oder in größeren Institutionen wie Schule, Organisationen oder Vereinen kann Mediation zur konstruktiven Konfliktlösung zum Einsatz kommen.
Ziel ist es, dass die einzelnen Konfliktparteien mit Hilfe eines Mediators oder einer Mediatorin zu einer gemeinsamen Konfliktlösung und Vereinbarung gelangen, bei der die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden.
Die Mediator*innen nehmen hier die Rolle der neutralen und allparteilichen Vermittler*innen ein. Sie treffen keine eigenen Entscheidungen und machen auch keine Lösungsvorschläge, sondern unterstützen die Parteien bei ihrer Kommunikation und ihrer gemeinsamer Lösungsfindung.
Eine Mediation basiert auf bestimmten Grundsätzen und folgt einem strukturierten Ablauf. Eine wichtige Grundlage stellt hier u.a. die Allparteilichkeit dar. Die Mediator*innen sind neutral und allen Beteiligten gegenüber gleich verpflichtet. Sie leiten und moderieren den Prozess der Mediation, beziehen aber ihrerseits keine Stellung und entwickeln auch keine Lösungsvorschläge. In einer Mediation gelten die Prinzipien der Eigenverantwortlichkeit und der Ergebnisoffenheit. Die Mediator*innen unterstützen die Konfliktparteien in ihrer Kommunikation und bei der Suche nach tragfähigen und für beide Seiten akzeptablen Lösungen. Die Verantwortung für die Erarbeitung der Lösungen tragen aber die Beteiligten selber.
Auf der Seite der Beteiligten ist daher eine gewisse Offenheit erforderlich, sich auf eine Mediation und eine gemeinsamen Lösungsfindung einzulassen. Ein wichtiger Grundsatz in der Mediation ist daher auch die Freiwilligkeit bei der Teilnahme. Alle Beteiligten können die Mediation jederzeit beenden. Ebenso ist die Vertraulichkeit in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema und Grundlage für ein offenes, konstruktives und transparentes Verfahren. Die Mediator*innen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und können vor Gericht auch nicht als Zeug*innen benannt werden. Eine Vereinbarung über die Vertraulichkeit bezüglich der Inhalte der Mediation können darüber hinaus auch die Beteiligten im gegenseitigen Einvernehmen zu Beginn der Mediation treffen.
Ablauf einer Mediation
Zu Beginn der Mediation steht die Kontaktaufnahme eines oder beider Beteiligten zum/zur Mediator*in. Es wird daraufhin ein kostenloses Erstgespräch vereinbart, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden. Die Mediator*innen stellen sich selbst sowie das Verfahren, den Ablauf und die Kosten einer Mediation vor und erläutern die o.a. Grundlagen, Regeln und Ziele. Stimmen alle Beteiligten einer Mediation zu, wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag werden noch einmal die Punkte der Vertraulichkeit und der Freiwilligkeit, die Gesprächs- und Verhaltensregeln sowie die Kosten aufgeführt und von allen Beteiligten unterschrieben.
In einem zweiten Schritt erhalten alle Beteiligten dann die Möglichkeit, ihre Sicht des Konflikts zu schildern und ihre Themen in Bezug auf den Konflikt zu benennen. Hier können sich gemeinsame Themen herausstellen, aber auch Themen, die eventuell nur eine Partei betreffen. Mit Hilfe der Mediator*innen werden diese Themen dann sortiert und gewichtet. Im Laufe der Mediation werden alle benannten Themen genauer bearbeitet, die Mediand*innen legen aber die Reihenfolge der Bearbeitung fest.
Sind alle relevanten Themen erfasst, werden diese entsprechend der festgelegten Reihenfolge genauer betrachtet. Alle Beteiligten erhalten hier die Möglichkeit, tiefer in die jeweiligen Themen einzusteigen und ihre Sichtweisen und ihre Interessen, Bedürfnisse und Wünsche, die damit verbunden sind, zu beschreiben. Die Mediator*innen halten diese Äußerungen in der Regel auch schriftlich fest, damit sie im weiteren Verlauf unbedingt berücksichtigt werden können.
Durch die vertiefende Darstellung der verschiedenen Sichtweisen und der dahinter liegenden Bedürfnisse und Wünsche können die Beteiligten nicht nur zum Teil den eigenen Standpunkt besser verstehen, sondern erhalten auch Einblicke in die Sichtweise und Motive der anderen Beteiligten. Dies kann zu einem besseren gegenseitigen Verständnis führen und die Grundlage für eine gemeinsame Lösungsfindung schaffen. Ideen und Vorschläge für eine Lösung werden dann im nächsten Schritt von den Beteiligten erarbeitet und festgehalten. Die Lösungsvorschläge werden daraufhin näher betrachtet und nach Umsetzbarkeit und Tragfähigkeit überprüft. Eine Lösung sollte hier allen Beteiligten gerecht werden. Konnten sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Lösung einigen, so wird diese meistens schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben. Hier kann auch festgelegt werden, was bei Nicht-Einhaltung der vereinbarten Lösung passiert oder zum Teil auch ein späterer Evaluationstermin zur Überprüfung vereinbart werden. Je nach Inhalt und Rechtsgebiet gilt die getroffene Vereinbarung auch als rechtsverbindlich, sollte aber auch immer noch von einem Fachanwalt überprüft bzw. notariell oder gerichtlich beurkundet werden.
Dauer und Kosten einer Mediation
Die Dauer einer Mediation ist nicht vorab festgelegt. Hier spielen verschiedene Faktoren wie Art und Umfang des Konflikts sowie die Anzahl der Beteiligten eine wichtige Rolle. Nach dem kostenlosen Erstgespräch kann aber meistens vor dem Hintergrund der Erfahrungswerte eine ungefähre Stundenzahl genannt werden.
Vor Beginn des Mediationsverfahrens wird ein Mediationsvertrag geschlossen, in dem u.a. auch der Stundensatz sowie die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten festgelegt werden. Hier vereinbaren die meisten Beteiligten eine Aufteilung der anfallenden Kosten zu gleichen Teilen. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen zum Teil auch die Kosten für eine Mediation.
Die tatsächlich angefallenen Stunden werden den Beteiligten am Ende der Mediation in Rechnung gestellt.
Die Kosten für eine Mediation belaufen sich auf 150,- /Stunde (inkl. ges. MwSt.). Reise- und Übernachtungskosten kommen ggf. noch hinzu.
Vorteile einer Mediation
Bei einem Konflikt spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Neben der emotionalen Seite dauern gerichtliche Auseinandersetzungen zum Teil sehr lange und sind sehr kostenintensiv. Durch eine Mediation können Konflikte aber meistens schneller, kostengünstiger und konstruktiver gelöst werden. Die Mediator*innen als „neutrale Dritte“ schaffen einen offenen und vertauensvollen Rahmen, in dem sich die Beteiligten häufiger wieder besser annähern und an einer gemeinsamen Lösung arbeiten können. Die gemeinsam getroffene Vereinbarung kann darüber hinaus bei bestimmten Voraussetzungen die gleichen rechtlichen Wirkungen erzielen wie ein Gerichtsurteil, eine Mediation ist aber deutlich kürzer und mit geringeren Kosten verbunden als ein Gerichtsverfahren.
Kosten:
Wir berechnen in unserem Institut für Mediation einen Stundensatz von 150,- € (inkl. ges. MwSt. und zzgl. anfallender Reise- und Übernachtungskosten)